Groß-Hamburg-Gesetz ab 1. April 1937
Von Charlotte Wilken
Das "Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen" (Groß-Hamburg-Gesetz) wird in diesem Jahr 80 Jahre alt. Es trat am 1. April 1937 in Kraft. Die Kreise Altona und Wandsbek wurden insgesamt nach Hamburg eingemeindet, ebenso wie 17 weitere Gemeinden, einige seien hier genannt: Harburg-Wilhelmsburg, Bramfeld, Lohbrügge, Rahlstadt, Lokstedt, Finkenwerder …
Durch die Neuordnung vergrößerte sich das Gebiet Hambugs von 415 auf 745 Quadratkilometzer, die Einwohnerzahl stieg von 1,19 auf 1,68 Millionen.
Andere Gebiete gingen von Hamburg nach Preußen über: Geestacht, Herzogtum Lauenburg, Cuxhaven u.a.
Das Gesetz betraf auch Gebiete außerhalb von Hamburg, so verlor Lübeck nach mehr als 700 Jahren seine Selbständigkeit.
Überlegungen, die Grenzen Hamburgs zu verändern und sich damit preußisches Hoheitsgebiet einzuverleiben, gab es bereits vor dem Ersten Weltkrieg. Am 7. Dezember 1915 verabschiedete der Senat dann eine "Denkschrift über die Notwendigkeit einer Erweiterung des hamburgischen Staatsgebietes", die, wie auch in späteren Stellungnahmen, die wirtschaftlichen Auswirkungen in den Mittelpunkt stellte. Die Denkschrift geht von einem ungebremsten Wachstum Hamburgs nach dem Krieg aus, sowohl was die Erweiterung der Hafenfläche anbetrifft als auch in Bezug auf den dann notwendigen Wohnungsbau. Für uns, die wir den Ausgang des Ersten Weltkrieges kennen, erscheint es abenteuerlich, dass die Überlegungen des Hamburger Senates, das eigene Hoheitsgebiet nach Preußen auszudehnen, auch dadurch begründet war, dass Deutschland einen Zugewinn an Territorien haben werde, die an das angrenzende preußische Staatgebiet fallen würden, so dass Preußen ein Verzicht zuzumuten sei. Feste Vorstellungen, um welche Gebiete es sich handeln solle, waren bei diesen ersten Überlegungen noch nicht im einzelnen formuliert.
Unmittelbar nach dem Krieg kam es kurzzeitig zu noch weitergehenderen Planungen, so gab es z. B. Überlegungen, dass die gesamte Elbe bzw. das Elbufer von Hamburg zur Nordsee an Hamburg fallen sollte. In den 1920er Jahren wurden dann immer wieder unterschiedliche Gebietsveränderungen diskutiert. So verabschiedete der Senat 1921 eine Denkschrift, gleichzeitig gab es auch Stellungnahmen von Seiten der preußischen Regierung, die – wie sollte es anders sein – sich mit den Hamburger Vorschlägen nicht einverstanden erklärten. Diese Schriften mit den Entgegnungen finden Sie in unserer Bibliothek unter der Signatur: A .5.1.
Die Gemeinden, um deren Eingemeindung es ging, hatten unterschiedliche Prioritäten: Altona und Wandsbek erhofften sich Vorteile, andere, insbesondere die zu Hannover gehörenden, bekämpften eine Verkleinerung des "welfischen" Gebietes. Auch die preußische Regierung hatte kein Interesse, wichtige (Hafen-)Gebiete zu verlieren.
Ein erster Schritt war ein am 5. Dezember 1928 vereinbartes Abkommen zwischen Preußen und Hamburg, in dem ein gemeinsamer Ausbau und ein gemeinsames Betreiben neuer Hafengebiete festgelegt wurde, ebenfalls sollte eine gemeinsame Landesplanung und Verkehrsgestaltung über eine "Hafengemeinschaft" und einen "Landesplanungsausschuß" erreicht werden. Maßnahmen sind "so zu treffen, als ob Landesgrenzen nicht vorhanden wären" heißt es im Abkommen.
Mit dem Sieg der Nationalsozialisten und der Zentralisierung von Politik und Verwaltung kamen wieder Überlegungen über eine Gebietsreform auf, auch um Hamburg als reichsunmittelbare Stadt zu erhalten. Bei einem Besuch Hermann Göring im November 1936 wurden dann die Weichen endgültig gestellt und nach Verhandlungen wurde am 26. Januar 1937 das Gesetz über Groß-Hamburg erlassen.
Nach dem Krieg gab es vereinzelte Versuche, die 1937 festgelegten Grenzen zu diskutieren und zu verändern, aber ernsthaft stand diese Frage nicht mehr auf der Tagesordnung.
Quellen und Literatur zum Thema in der VHG-Bibliothek:
Unter A.V.1 hier finden Sie sowohl zahlreiche Quellen, als auch einige spätere Zusammenfassungen.
Jürgen Frantz: Lokstedt – Niendorf – Schnelsen. Drei preußische Landgemeinden werden Hamburger Stadtteile. Hg. vom Verein für die Geschichte von Lokstedt, Niendorf und Schnelsen e.V. Hamburg 2012.
A.II.4.c / 162
Fritz Schumacher: Wesen und Organisation der Landesplanung im Hamburgisch-preußischen Planungsgebiet. Hamburg 1932.
A.II.6 / 177
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