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Am 29. Dezember 1920 verabschiedete die Bürgerschaft die erste demokratische Verfassung Hamburgs. Damit setzte sich nach einer 1918/19 bestehenden Doppelherrschaft von Arbeiter- und Soldatenrat sowie Senat und Bürgerschaft der Weg fort, den das Parlament im März 1919 mit dem „Gesetz über die vorläufige Staatsgewalt“ vorgegeben hatte. Wie einschneidend der demokratische Aufbruch am Beginn der Weimarer Republik gerade für Hamburg war, zeigt ein Vergleich mit der aristokratischen Verfassung von 1860. Aber auch die Gründe für die vorübergehende Räteherrschaft und die breite Bewegung hin zu einer „Konstituante“ werden im Vortrag behandelt. Es werden die „Big points“ der Verfassung dargestellt. Und schließlich wird es um die Aushöhlung der Verfassung nach der Bildung des NS-Koalitionssenats am 8. März 1933 gehen.
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Datum: Mittwoch, 13. Oktober 2021, 18 Uhr
Ort: Museum für Hamburgische Geschichte, Holstenwall 24, Großer Hörsaal
Verein für Hamburgische Geschichte
Melanie Pieper (Leitung der Geschäftsstelle)
Kattunbleiche 19
22041 Hamburg (Wandsbek)
Telefon: (040) 68 91 34 64
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Mo und Mi 9:30–12:30 Uhr und 13–18 Uhr
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des VHG und den aktuellen 109. Band.
Stellungnahmen zur Rezension von Jakob Anderhandt in der ZHG 108 (2022) über den Band: "Hamburg. Tor zur kolonialen Welt. Erinnerungsorte der (post-)kolonialen Globalisierung", herausgegeben von Jürgen Zimmerer und Kim Sebastian Todzi:
Erklärung des Vorstandes zur Rezension von Jakob Anderhandt, Februar 2023
Replik von Kim Sebastian Todzi zur Rezension von Jakob Anderhandt, Dezember 2022
Stellungnahme von Jürgen Zimmerer zur Rezension von Jakob Anderhandt, Dezember 2022
Beitrag des VHG: